Das Ortsgericht VIa folgt der bundesweiten Maßnahmenverlängerung zur Vermeidung der Weiterverbreitung des Corona-Virus, indem bis mindestens zum 07.03.2021 keine Sprechstunden mehr veranstaltet werden. Da das Ortsgericht nicht über ständig verfügbare Dienstzimmer verfügt, können auch keine gesonderten Terminvergaben angeboten werden.
In dringenden Angelegenheiten müssten Sie sich an Notare bzw. in dringenden Nachlassangelegenheiten direkt an das Nachlassgericht im Amtsgericht wenden. Bitte beachten Sie im Corona-Lockdown die Regelungen des Amtsgerichts:
Coronavirus (COVID-19) Hinweise für Besucher der Justiz
Bitte beachten Sie außerdem die in der Seitenleiste zur Verfügung gestellten Informationsblätter zum Thema Schutzimpfung.