Zuständigkeitsgebiet des Ortsgerichts VIa

Vermehrt wird durch Bürgerämter der Stadt Frankfurt auf die Webseite des Ortsgerichts VIa verwiesen, da wir das einzige Ortsgericht im Stadtgebiet mit eigener Webseite und Terminbuchungssystem sind.

Bürger nehmen daraufhin vielfach an, dass wir für das gesamte Stadtgebiet zuständig seien und erscheinen z.B. zu vermeintlich für das Ortsgericht Mitte gebuchten Terminen in der Innenstadt. Ein Anruf unsererseits führt dann zu überraschten Bürgern, die sich von den Bürgerämtern haben „fehlleiten“ lassen.

Die Webseite des Ortsgerichts VIa ist privat betrieben und vom Amtsgericht genehmigt. So lange jedoch nicht alle Ortsgerichte des Frankfurter Stadtgebiets nicht auch über diese Annehmlichkeit für die Bürgerschaft verfügen, wird es wohl immer wieder zu solchen Situationen kommen.

In der Regel verweisen wir „Irrläufer“ auf die zuständigen Ortsgerichte ihres eigenen Wohnbezirks (gesetzliche Soll-Bestimmung). Ausnahmen von der Regel sind hier eher selten und betreffen Personen, die ihren ständigen Arbeitsplatz in unserem Zuständigkeitsbezirk haben oder ihre Anfrage im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen stellen (z.B. bei einer Vereinsregisterangelegenheit eines im Bezirk ansässigen Vereins).

Bitte beachten Sie deshalb die Zuständigkeit unseres Ortsgerichts für die Stadtteile Griesheim, Nied und Schwanheim/Goldstein. Wenn Sie also einen Termin über diese Webseite buchen, dann für den wöchentlich wechselnden Standort der Sprechstunde in unserem Zuständigkeitsbereich. Die jeweils nächsten Termine an den Standorten sind über das Menü Sprechstunden mit den ortspezifischen Unterpunkten abrufbar.

Auf unserer Startseite finden Sie einen Link zur Liste der Ortsgerichte mit den Kontaktdaten der zuständigen Vorsteher:innen (Button „Zuständigkeitsgebiete anderer Ortsgerichte im Stadtgebiet“).

Wissenswertes zur Vorbereitung von Beglaubigungsterminen

Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung, dass innerhalb einer zehnminütigen Bearbeitung eines gebuchten Terminfensters nur ein begrenzter Umfang vorgelegter Unterlagen bearbeitet werden kann, weswegen wir Sie darum bitten, weitere Termine einzubuchen, soweit absehbar ist, dass sich die Bearbeitung nicht innerhalb eines einzelnen Terminfensters von 10 Minuten erledigen lässt. Eine Richtschnur bei Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen sind 2 bis 3 Beglaubigungsvorgänge je Terminfenster von 10 Minuten. Sie vermeiden mit entsprechender Voraussicht unnötige Wartezeiten Ihrer Mitbürger. Bitte lesen Sie hier auch die grundsätzlichen Hinweise zu den Bedingungen einer öffentlichen Beglaubigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis

Cookie Consent mit Real Cookie Banner