Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Wenn Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen ihm mindestens sieben Mitglieder angehören. Wie es dann mit der Vereinsgründung weitergeht, welche Anforderungen an die Satzung gestellt werden und wie die Anmeldung beim Amtsgericht erfolgt, erfahren Sie im ersten Merkblatt. Passend ist auch ein Antragsformular zur weiteren Verwendung anbei gefügt.
Merkblatt zur Neugründung und Ersteintragung
Formblatt Antrag auf Ersteintragung eines Vereins
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Verein in das Register eingetragen, das beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt wird. Einsicht in das Register steht jedermann offen. Eine Neueintragung wird auch im Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist der Verein ein eingetragener Verein und führt das Kürzel „e.V.“.
Auch sind sämtliche Änderungen und Löschungen im Vereinsregister vermerkt. Weitere Informationen zum Verfahren bei Änderung, Neufassung, Auflösung und Beendigung des eingetragenen Vereins finden Sie im zweiten Merkblatt. Passend sind auch Antragsformulare zur weiteren Verwendung anbei gefügt.
Merkblatt zur Änderung, Neufassung, Auflösung und Beendigung
Formblatt Antrag auf Vorstandsänderung
Formblatt Antrag auf Satzungsänderung(en)
Formblatt Antrag auf Auflösung
Einzureichende Anträge sind vom Antragsteller nach Beglaubigung der Unterschriften durch das Ortsgericht an folgende Anschrift zu senden:
Amtsgericht Frankfurt am Main
– Vereinsregister –
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt am Main
Das Hessische Ministerium der Justiz hat einen Leitfaden für alle Interessierten als Broschüre veröffentlicht, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Verein zu gründen, ihm beizutreten oder Vereinsämter zu übernehmen und sich daher über die Rechte und Pflichten von Vereins- und Vorstandsmitgliedern und die wichtigsten Vorschriften für eingetragene Vereine informieren möchten. Diesen Leitfaden möchten wir gerade den unerfahrenen Vereinsvertretern nahe legen.