Schritte nach einem Todesfall
Nach dem Tod eines Menschen stellt sich den Angehörigen eine Fülle von Rechtsfragen. Zudem müssen wichtige Maßnahmen getroffen werden, die keinen Aufschub dulden. Dazu gehört
- die Ausstellung eines Totenscheins durch einen Arzt,
- die Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt,
- die Regelung der Beisetzung,
- der Zugang zur Wohnung des Erblassers,
- die Ablieferung von Testamenten beim Nachlassgericht,
- die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beim Nachlassgericht,
- die Ermittlung und Sicherung des Nachlasses,
- die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht und
- weitere Schritte zur Auflösung von Haushalt, Bankkonten sowie Benachrichtigungen von Stellen und Abmeldungen.
Das zuständige Nachlassgericht wird vom beurkundenden Standesamt über einen Sterbefall in Kenntnis gesetzt. Dort wird dann geprüft,
- ob ein Testament vorhanden ist,
- wo sich das Testament befindet,
- wer die Angehörigen/Erben sind und
- ob ein Nachlassverfahren einzuleiten ist.
Das Ortsgericht unterstützt als Hilfsbehörde des Amtsgerichts folgende Vorgänge:
- die Ermittlung und Sicherung des Nachlasses im Rahmen eines Nachlassverfahrens und
- die Ausschlagung der Erbschaft beim Nachlassgericht.
Bitte lesen Sie folgend die Hinweise des Nachlassgerichts sowie die Hinweise zur Ausschlagung einer Erbschaft und verwenden im Bedarfsfall die Textvorlage zur Ausschlagung einer Erbschaft als PDF oder Word-Datei.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen den Zugang zu einem Formular über die Angaben zum Wert des Nachlasses mit entsprechenden Ausfüllhinweisen des OLG Frankfurt am Main an, damit Sie als Erbschaftsbesitzer:in Ihrer Aufklärungspflicht nach § 2027 BGB gegenüber dem Nachlassgericht entgegenkommen können.
Eine Erbausschlagung kann auch im Rahmen eines Besuches beim Nachlassgericht vorgenommen werden. Bitte beachten Sie die Corona-Regelungen des Amtsgerichts:
Darüber hinaus finden Sie Informationen des BMJV zum Erbrecht hier.