Auflösung von Haushalt, Bankkonten sowie Benachrichtigungen, Abmeldungen und Rentenanträge

Zur Haushaltsauflösung gehört

  • die Kündigung des Mietverhältnisses,
  • die Abmeldung bei Energie- und Wasserversorgung,
  • die Stilllegung des Telefonanschlusses,
  • die Abmeldung des Fernsehanschlusses,
  • die notwendige Klärung bzgl. der Mietkaution,
  • die Wohnungsräumung,
  • die Renovierung und Übergabe sowie
  • die Versorgung von Haustieren.

Sollte die verstorbene Person sich in einer betreuten Einrichtung befunden haben, ist mit der Heimleitung zu klären, was von Ihnen zu regeln ist. Gegebenenfalls sind persönliche Gegenstände und Kleidung abzuholen.

Auflösung von Bankkonten

Sollte keine Person des Vertrauens eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besitzen, wird die Bank voraussichtlich für die Löschung von Spar- und Girokonten einen Erbschein fordern.

Benachrichtigungen von Stellen

In einem Sterbefall kann die Information an die nachfolgend genannten Stellen erforderlich werden:

  • Arbeitgeber
  • Berufsgenossenschaft
  • Finanzamt
  • Versicherungen (z.B. Hausrat-, Kfz.- oder Lebensversicherung)
  • Behördliche Stellen (z.B. Versorgungsamt, Jugend- und Sozialamt, Zusatzversorgungskasse, Pflegestellen)
  • Hausarzt
  • Vereine/Verbände/Gewerkschaften
  • Partei

weitere Abmeldungen von

  • Zeitungsabonnement etc.
  • Kraftfahrzeug
  • Registereinträgen

Beantragung der Rente wegen Todes

Durch einen familiären Todesfall werden schließlich auch Rentenansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht (Witwen- und Witwerrente, die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente). Weitere Informationen finden Sie hier.

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