Ortsgericht Frankfurt am Main VIa
Griesheim – Nied – Schwanheim/Goldstein
Mail info@ortsgerichtvia.de
Anrufbeantworter 069.34708394
Fax 069.78052491
Das Ortsgericht hat seinen dienstlichen Sitz zu den Sprechzeiten an den jeweils im Terminkalender angegebenen Örtlichkeiten.
Bitte sehen Sie wegen des turnusmäßigen Ortswechsels von postalischen Zusendungen an die Sprechstundenadressen ab, da eine Briefkastenleerung nicht gewährleistet werden kann.
Beglaubigungen werden nach § 13 Abs. 3 OGerG nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichts ihren Wohnsitz, ihren ständigen Aufenthalt oder ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.
Im Falle einer Gruppenanfrage (z.B. eines Vereines) muss zumindest einer der Unterschriftsgeber bzw. der Verein selbst im Bezirk ansässig sein.
Des Weiteren werden nur Immobilien in den Stadtteilen des Zuständigkeitsbereichs des Ortsgerichts VIa geschätzt.
Das Ortsgericht VIa umfasst die Stadtteile Griesheim, Nied und Schwanheim/Goldstein. Die Kontakte zu den anderen Ortsgerichten finden Sie hier. Die Zuständigkeitsbereiche finden Sie unter dem Dropdown-Menü „Stadtteile & Bezirke“.