Bitte wenden Sie sich als Verwandte an die Pietät Ihres Vertrauens zur Regelung der Beisetzung. Diese wird Sie tatkräftig in allen Belangen unterstützen. Prüfen Sie zudem, ob eine Bestattungsverfügung vorliegt. Soweit diese vorliegt, werden Ihnen dadurch viele Entscheidungen abgenommen.
Soweit keine Verwandten greifbar bzw. am Leben sein sollten, die sich um die Beisetzung kümmern können bzw. wollen, tritt das Ordnungsamt an deren Stelle, um sich um die Beisetzung zu kümmern. Eine spätere Begleichung der Bestattungskosten durch die Erben ist dabei nach § 1968 BGB verpflichtend.
Eine Übersicht der Frankfurter Friedhöfe mit weiterführenden Informationen, Antragsformularen und Veröffentlichung der Bestattungstermine finden Sie hier.
Nach der Bestattung eines Verstorbenen ist darüber hinaus zu klären, ob
- ein Grabstein und/oder Grabeinfassung gesetzt werden soll. Hierzu ist durch den Steinmetz eine Genehmigung beim Friedhof zu beantragen.
- die Grabpflege einer Gärtnerei übertragen werden soll. Wenn Informationen hierzu gewünscht sind, können Sie sich vertrauensvoll an jede Friedhofsgärtnerei wenden.