Hausbesuche

In ihrer Mobilität aufgrund stärkerer gesundheitlicher Einschränkungen gehinderte Personen werden nach vorheriger Absprache vom Ortsgerichtsvorsteher bzw. der/m ständigen Stellvertreter:in zu Hause besucht. Bitte nehmen Sie hierzu via Mail Kontakt auf.

E-Mail info@ortsgerichtvia.de

 

 

 

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