Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung, dass innerhalb einer zehnminütigen Bearbeitung eines gebuchten Terminfensters nur ein begrenzter Umfang vorgelegter Unterlagen bearbeitet werden kann, weswegen wir Sie darum bitten, weitere Termine einzubuchen, soweit absehbar ist, dass sich die Bearbeitung nicht innerhalb eines einzelnen Terminfensters von 10 Minuten erledigen lässt. Eine Richtschnur bei Unterschrifts- bzw. Abschriftsbeglaubigungen sind 2 bis 3 Beglaubigungsvorgänge je Terminfenster von 10 Minuten. Umfangreichere Abschriftsbeglaubigungen können auch außerhalb der Sprechzeiten gegen Überlassung der Unterlagen und Kostenvorlage für den Versand von uns bearbeitet werden. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu separat via Mail. Sie vermeiden mit entsprechender Voraussicht unnötige Wartezeiten Ihrer Mitbürger. Die Gebühren für Beglaubigungen müssen bar und idealerweise abgezählt vorgelegt werden. Eine Quittung kann auf Anfrage von uns ausgestellt werden. Bitte lesen Sie hier auch die grundsätzlichen Hinweise zu den Bedingungen einer öffentlichen Beglaubigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis

