Vermehrt wird durch Bürgerämter der Stadt Frankfurt auf die Webseite des Ortsgerichts VIa verwiesen, da wir das einzige Ortsgericht im Stadtgebiet mit eigener Webseite und Terminbuchungssystem sind.
Bürger nehmen daraufhin vielfach an, dass wir für das gesamte Stadtgebiet zuständig seien und erscheinen z.B. zu vermeintlich für das Ortsgericht Mitte gebuchten Terminen in der Innenstadt. Ein Anruf unsererseits führt dann zu überraschten Bürgern, die sich von den Bürgerämtern haben „fehlleiten“ lassen.
Die Webseite des Ortsgerichts VIa ist privat betrieben und vom Amtsgericht genehmigt. So lange jedoch nicht alle Ortsgerichte des Frankfurter Stadtgebiets nicht auch über diese Annehmlichkeit für die Bürgerschaft verfügen, wird es wohl immer wieder zu solchen Situationen kommen.
In der Regel verweisen wir „Irrläufer“ auf die zuständigen Ortsgerichte ihres eigenen Wohnbezirks (gesetzliche Soll-Bestimmung). Ausnahmen von der Regel sind hier eher selten und betreffen Personen, die ihren ständigen Arbeitsplatz in unserem Zuständigkeitsbezirk haben oder ihre Anfrage im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen stellen (z.B. bei einer Vereinsregisterangelegenheit eines im Bezirk ansässigen Vereins).
Bitte beachten Sie deshalb die Zuständigkeit unseres Ortsgerichts für die Stadtteile Griesheim, Nied und Schwanheim/Goldstein. Wenn Sie also einen Termin über diese Webseite buchen, dann für den wöchentlich wechselnden Standort der Sprechstunde in unserem Zuständigkeitsbereich. Die jeweils nächsten Termine an den Standorten sind über das Menü Sprechstunden mit den ortspezifischen Unterpunkten abrufbar.
Auf unserer Startseite finden Sie einen Link zur Liste der Ortsgerichte mit den Kontaktdaten der zuständigen Vorsteher:innen (Button „Zuständigkeitsgebiete anderer Ortsgerichte im Stadtgebiet“).
