Zuständigkeit bei Lebensbescheinigungen

In letzter Zeit werden Bürger gehäuft durch die Bürgerämter an die Ortsgerichte zum Zwecke der Ausstellung einer Lebensbescheinigung weiterverwiesen. Leider dürfen die Ortsgerichte auf Anweisung des Oberlandesgerichtes seit 2017 keine Lebensbescheinigungen ausstellen. Die richtigen Ansprechpartner sind die Stadtbezirksvorsteher. Bitte sehen Sie daher von einer Vorsprache beim Ortsgericht in solcher Angelegenheit ab. Eine Liste der Stadtbezirksvorsteher mit Kontaktdaten finden Sie hier. Die zuständige Stelle für die Bürgerämter wurde hierzu inzwischen auch informiert.

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